Öffentliche Bekanntmachung Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Ehinger Steige III“

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauterach hat am 26.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Ehinger Steige III“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Planbereich wird begrenzt

  • im Norden durch das Flurstück 2398
  • im Osten durch das Flurstück 2399 und den Weg (Flurstück 2402)
  • im Süden durch den Weg (Flurstück 2403)
  • im Westen durch die Flurstücke 254/20, 254/22, 254/23, 254/25, 254/26, 254/30, 254/29, die Straße „Schlehenring“ (Flurstück 254), die Straße „Am Fackelesberg“ (Flurstück 254/28)

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 26.03.2018. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung während den Sprechzeiten vom

23.04.2018 bis einschließlich 25.05.2018 (Auslegungsfrist)

beim Bürgermeisteramt Lauterach, Lautertalstraße 16, 89584 Lauterach öffentlich aus.

Sprechzeiten der Gemeinde Lauterach:

Montag 9:00 bis 11:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 11:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

  • Kollision Plangebiet mit Waldabstand.
  • Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ist zu erstellen.
  • Die FFH-Mähwiese muss auf einer adäquaten Fläche vollumfänglich und gleichwertig entwickelt und wiederhergestellt werden.
  • Der Streuobstbestand als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Ehinger Steige“ muss wiederhergestellt werden.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Lauterach, Lautertalstraße 16, 89584 Lauterach abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können, §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse:
www.gemeinde-lauterach.de  eingestellt. 

Lauterach, 13.04.2018                                           

Bernhard Ritzler

Öffentliche Bekanntmachung erneute Auslegung

 

 

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