Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Lauterach.


Die Gemeinde Lauterach ist bemüht, ihre Website https://gemeinde-lauterach.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV BW).



Die Website basiert auf modernen Webstandards und orientiert sich an den Web-Content-Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • In der mobilen Ansicht ist es möglich, mit einem Screenreader bei geöffnetem Menü durch die visuell verborgenen Elemente im Hintergrund navigieren.
  • PDF und Informationsblätter zum Download:
 Einige PDF-Dateien und Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen
  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
 Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
  • Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache: Diese werden derzeit erarbeitet und voraussichtlich bis Ende 2025 bereitgestellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Bürgermeisteramt Gemeinde Lauterach:

  • Lautertalstraße 16
  • 89584 Lauterach
  • Telefon: 07375 – 227
  • E-Mail-Adresse: info@gemeinde-lauterach.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist und Sie von uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Baden-Württemberg wenden:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

  • Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
  • Else-Josenhans-Straße 6
  • 70173 Stuttgart
  • Telefon: 0711 279 3360
  • E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


Geplante Verbesserungen

  • Leichte Sprache, geplanter Zeitpunkt bis Januar 2026.
  • Überarbeitung aller PDF-Dokument, geplanter Zeitpunkt bis Januar 2026

Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 05.09.2025