Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Lauterach.


Die Gemeinde Lauterach ist bemüht, ihre Website https://gemeinde-lauterach.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV BW).



Die Website basiert auf modernen Webstandards und orientiert sich an den Web-Content-Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Externe Links sowie PDF-Dokumente öffnen sich auf dieser Website grundsätzlich in einem neuen Browser-Tab oder Fenster. Dadurch bleibt die aktuelle Seite geöffnet und kann jederzeit wieder aufgerufen werden.

Wir bemühen uns, dieses Verhalten konsistent umzusetzen. Sollten Sie Unterstützung bei der Navigation benötigen oder auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.


Nicht barrierefreie Inhalte

Navigation mit Screenreadern

In der mobilen Ansicht kann es vorkommen, dass bei geöffnetem Menü mit einem Screenreader auf visuell ausgeblendete Elemente im Hintergrund zugegriffen werden kann.

PDF-Dokumente und Informationsblätter

Einige PDF-Dokumente und Informationsblätter sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Download-Dateien in proprietären Formaten

Teilweise werden Dokumente in proprietären Formaten (z. B. Microsoft Word oder Microsoft Excel) zum Download angeboten. Die Bereitstellung in einem vollständig barrierefreien Format würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.


Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Bürgermeisteramt Gemeinde Lauterach:

  • Lautertalstraße 16
  • 89584 Lauterach
  • Telefon: 07375 – 227
  • E-Mail-Adresse: info@gemeinde-lauterach.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist und Sie von uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Baden-Württemberg wenden:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

  • Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
  • Else-Josenhans-Straße 6
  • 70173 Stuttgart
  • Telefon: 0711 279 3360
  • E-Mail: Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


Unser Ziel

Wir verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess.
 Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.


Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt, sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um die jeweils aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen.
Letzte Aktualisierung: 12.06.2026