Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Lauterach.
Die Gemeinde Lauterach ist bemüht, ihre Website https://gemeinde-lauterach.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV BW).
Externe Links sowie PDF-Dokumente öffnen sich auf dieser Website grundsätzlich in einem neuen Browser-Tab oder Fenster. Dadurch bleibt die aktuelle Seite geöffnet und kann jederzeit wieder aufgerufen werden.
Wir bemühen uns, dieses Verhalten konsistent umzusetzen. Sollten Sie Unterstützung bei der Navigation benötigen oder auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Navigation mit Screenreadern
In der mobilen Ansicht kann es vorkommen, dass bei geöffnetem Menü mit einem Screenreader auf visuell ausgeblendete Elemente im Hintergrund zugegriffen werden kann.
PDF-Dokumente und Informationsblätter
Einige PDF-Dokumente und Informationsblätter sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Download-Dateien in proprietären Formaten
Teilweise werden Dokumente in proprietären Formaten (z. B. Microsoft Word oder Microsoft Excel) zum Download angeboten. Die Bereitstellung in einem vollständig barrierefreien Format würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.06.2025 erstellt und zuletzt am 07.09.2026 überprüft und aktualisiert.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO). Grundlage der Bewertung sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Bürgermeisteramt Gemeinde Lauterach:
- Lautertalstraße 16
- 89584 Lauterach
- Telefon: 07375 – 227
- E-Mail-Adresse: info@gemeinde-lauterach.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die unter Ziffer 4 genannte Stelle wenden. Erhalten Sie innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
- Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR),
- Else-Josenhans-Straße 6
- 70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 123-39375
- E-Mail: Poschlichtung@barrierefreiheit.bwl.de.
- Website: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Unser Ziel
Wir verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Aktualisierung dieser Erklärung
Die Erklärung wird jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen an der Website überprüft.