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Gebühren

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu den Gebühren, die in der Gemeinde Lauterach erhoben werden. Wir informieren Sie hier transparent über die aktuellen Sätze und Regelungen, damit Sie stets bestens informiert sind.

  • Gebühren Realsteuerhebesätze
  • Hundesteuer
  • Gebühren Abwasserentsorgung

Realsteuerhebesätze

Aktuelle Formulare für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Gebühr Hundesteuer

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, zu Beginn der Hundehaltung seinen Hund bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Hunde ab einem Alter von 3 Monaten). Er erhält dann eine Hundemarke, die am Halsband des Hundes befestigt wird. Folgende Steuersätze gelten ab dem 01.01.2021.

  • Normalhund: 60,00 EUR (1. Hund); 120,00 EUR (jeder weitere Hund)
  • Gefährlicher Hund: 540,00 EUR (1. Hund); 1.080,00 EUR (jeder weitere Hund)
  • Kampfhund: 540,00 EUR (1. Hund); 1.080,00 EUR (jeder weitere Hund)
  • Zwingerhund: 120,00 EUR (je 5 Hund)